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HACCP. Service vom Profi.

SKOR. Ihr Schädlingsbekämpfer und Kammerjäger für Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Dortmund, Gladbeck … NRW

In der umfangreichen (präventiven) Schädlingsbekämpfung sowie der laufenden Betriebshygiene können wir Ihnen als starker Partner bei der Umsetzung Ihres HACCP-Systems zur Seite stehen. Denn unser Betrieb hält gleich mehrere vom Gesetzgeber vorgeschriebene „geeignete Personen“ bereit. Ohne großen Schnick-Schnack richten wir Ihnen ein vorbeugendes Schädlingsüberwachungssystem ein, das Hand und Fuß hat. Bei uns bekommen Sie zwar keine internetfähigen Spielereien, dafür aber die vom Gesetzgeber vorgesehenen schlag- und spritzwassergeschützten Kunststoffboxen. Durchnummeriert und vernünftig platziert. Darüber hinaus erhalten Sie natürlich den begehrten SKOR-Serviceordner. So haben Sie Ihre Dokumentationen immer griffbereit.
Übrigens: Wir haben bereits weit mehr als 350 unabhängige Audits in der Lebensmittelindustrie durchgeführt. Somit sollten wir wissen, worauf es ankommt.

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Zu unseren zufriedenen Service-Kunden zählen zum Beispiel Industrie- und Lebensmittelbetriebe (HACCP), Speditionen, Bauernhöfe, Kirchengemeinden, Kindergärten, städtische Einrichtungen, Supermärkte, Fußballstadien, Schwimmbäder und Wohnanlagen in ganz NRW.

Gerne erstellen wir Ihnen nach erfogter Objektbegehung ein unverbindliches Angebot.

Im Rahmen unserer Service-Vereinbarungen übernehmen wir regelmäßige Wartungsarbeiten in Bezug auf Schädlings- und/oder Nagerbekämpfung an oder in Ihren Objekten. Bei Abschluss einer Service-Vereinbarung sichern wir Ihnen vertraglich zu, die Wartungsarbeiten jederzeit ohne lange Kündigungsfristen oder sonstigem Hick-Hack beenden zu können. Mit anderen Worten: Keine Mindestlaufzeiten. Keine Kündigungsfristen.  Wir binden unsere Kunden ausschließlich durch Leistung. Nicht durch Verträge.

Die zeitlichen Abstände der einzelnen Durchgänge werden vorab ebenso festgelegt, wie der Festpreis. Somit können wir Ihnen bei höchstmöglicher Transparenz den niedrigsten Preis bieten und entsprechen den Anforderungen der BetrKV, § 2.9. Sämtliche Festpreise werden nach § 35a, EstG aufgeschlüsselt.

Neben der regelmäßigen, wiederkehrenden Objektbetreuung in Bezug auf Nager- und Schädlingsbekämpfung bieten wir auch die regelmäßige, vorbeugende- und überwachende Nager- und Schädlingskontrolle für Lebensmittelbetriebe. Unsere diskreten Kontrollen spüren so vorzeitig einen etwaig vorhandenen Befall in Ihrem Betrieb auf und verhindern kostenintensive Komplettbehandlungen sowie Unannehmlichkeiten mit Kunden und kontrollierenden Behörden. Unsere speziellen Dokumentationen bilden somit eine sinnvolle Erweiterung Ihres bestehenden HACCP-Konzepts.

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